Noch eine Altersvorsorge...
Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich
geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente.
Allerdings erhalten Vorsorgesparer hier keine staatlichen
Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente nur über Steuervorteile.
Das ist vor allem für ledige, kinderlose Selbstständige interessant,
die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.
Was ist zu beachten?
Die Besonderheit der RÜRUP-Rente: Es gibt kein Kapitalwahlrecht - bei dieser Rentenform ist nur die Rentenauszahlung möglich.
Wer eine Rürup-Rente abschliesst, zahlt über Jahre ein und erhält frühestens ab
dem 60. Lebensjahr eine monatliche Auszahlung.
Sie ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft und birgt auch einige
Nachteile:
-
die Ansprüche auf diese Rentenleistung sind nicht vererbbar und nicht an
Dritte übertragbar, d.h. stirbt der Sparer vor Beginn des Rentenalters, ist das angesparte Geld
weg ...
Familienangehörige erhalten nichts von dem eingezahlten Geld.
-
die Rürup-Rente kann nicht umgewandelt werden in eine
Kapitalauszahlung, d.h. wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung, ist
das eingezahlte Geld erstmal weg, selbst in Notsituationen steht das
eingezahlte Geld nicht zur Verfügung
- "Beitragsferien" sind nur eingeschränkt möglich
- viele Regelungen sind schwierig zu definieren, z.B. bei
evtl. Scheidung
-
zusätzliche, den Vertrag ergänzende Vereinbarungen, wie teilweise Vererbbarkeit in der
Ansparzeit und in der Rentenbezugszeit oder eine Witwenrente, sind noch
unklar
- die Garantieleistung für die eingezahlten Beiträge ist von
Produkt zu Produkt verschieden; ist keine Garantie vereinbart,
können auch Verluste eintreten
Mit Garantiezusage liegt die Verzinsung seit 1. Januar 2007 bei 2,25 Prozent.
Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente?
Zum einen steuerliche Vorteile, die vor allem für
Selbstständige interessant sind, weil für diese keine Rentenversicherungspflicht besteht.
Für Selbstständige ist es die einzige Möglichkeit,
steuerbegünstigt für die Rente zu sparen.
Zum anderen gilt die Rürup-Rente als Insolvenz und ALG II sicher. Diese "Unpfändbarkeit" betrifft allerdings nur den staatlich geförderten Anteil.
Wieviel Förderung gibt es?
Die Beiträge z.B. zur Kapitallebensversicherung sind nicht mehr steuerlich
absetzbar.
Bei der Rürup-Rente ist es so, dass die gezahlten Beiträge bis zu
einer gewissen Grenze von der Steuer absetzbar sind.
So können eine Menge Steuern gespart werden.
Der anerkannte Prozentsatz steigt jedes Jahr bis zum Jahr 2025 um
zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent an.
Dabei gelten Höchstbeträge:
-
bei Alleinstehenden bis 20.000 Euro
- bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis max. 40.000 Euro
Steuerjahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | ..... | 2025 |
ansetzbarer Prozentsatz von ... |
60 % |
62 % |
64 % |
66 % |
68 % |
70 % |
..... |
100 % |
Ein Wort zur Besteuerung
Der Anleger muss die ausgezahlten Rentenbeiträge versteuern.
Im Jahr 2005 wurden zunächst 50 Prozent der Auszahlungen besteuert.
Dieser Prozentsatz erhöht sich in den darauffolgenden Jahren bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent. Anschließend um jeweils ein Prozent bis zum Jahr 2040.
Ab dem Jahr 2040 werden die monatlichen Rentenzahlungen komplett besteuert.
TiPP: Die Rürup-Rente lohnt sich eigentlich nur für diejenigen, die keinen Anspruch auf die
Riester-Förderung haben.
Allein Selbstständige und Freiberufler, die
von anderen staatlich geförderten
Altersvorsorge-Produkten ausgeschlossen sind,
können davon profitieren.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur privaten Rentenversicherung.
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